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   VGH Bayern, 06.03.2008 - 15 BV 07.1058   

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https://dejure.org/2008,75993
VGH Bayern, 06.03.2008 - 15 BV 07.1058 (https://dejure.org/2008,75993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2008 - 15 BV 07.1058 (https://dejure.org/2008,75993)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2008 - 15 BV 07.1058 (https://dejure.org/2008,75993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erstattung von Ausbildungsgeld durch einen früheren Soldaten auf Zeit;Grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung der Entlassung wegen fehlender Eignung;Keine besondere Härte (zur Frage der Obliegenheit der Bundeswehr, den Fortgang des Studiums eines Soldaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 17.05.2013 - M 21 K 11.6236

    Erstattung von Ausbildungskosten nach bundeswehrfinanziertem Medizinstudium an

    Die Situation ist hier vergleichbar, da es sich vorliegend um einen dem zivilrechtlichen Bereicherungsrecht (vgl. § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB) nachgebildeten Anspruch handelt (BayVGH vom 06.03.2008 - 15 BV 07.1058 - juris).

    Die rechtliche Grundlage für die geforderte Verzinsung der gestundeten Forderung ergibt sich aus dem durch § 56 Abs. 4 Satz 3 SG eröffneten Ermessen (BayVGH vom 06.03.2008 - 15 BV 07.1058 - juris; ebenso schon OVG Münster vom 30.09.1999 - 12 A 1828/98 - juris, Rdnr. 64).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2015 - 10 A 10935/14

    Abdienen, Abdienquote, Abdienzeit, Alimentation, Ausbildung, Ausbildungsgeld,

    Die festgesetzte Höhe der Verzinsung der gestundeten Forderung hält sich im Rahmen des durch § 56 Abs. 4 Satz 3 SG eröffneten Ermessens (BayVGH, Urteil vom 06. März 2008 - 15 BV 07.1058 - Rn. 19; ebenso schon OVG Münster, Urteil vom 30. September 1999 - 12 A 1828/98 - Rn. 64; a.A.: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 K 6101/12 -, Rn. 62; VG Münster, Urteil vom 21. August 2014 - 5 K 2265/12 -, Rn. 92, zitiert nach juris).
  • VG München, 13.12.2013 - M 21 K 12.700

    Erstattung von Ausbildungskosten (Studium an einer Universität der Bundeswehr)

    h) Die rechtliche Grundlage für die geforderte Verzinsung der gestundeten Forderung ergibt sich aus dem durch § 56 Abs. 4 Satz 3 SG eröffneten Ermessen (BayVGH vom 06.03.2008, Az. 15 BV 07.1058; VGH Kassel v. 28.11.2008, Az. 1 UZ 2203/07; VG München v. 21.06.2013, Az. M 21 K 11.4430).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - 1 E 878/18
    Ablehnend Bay. VGH, Urteil vom 6. März 2008- 15 BV 07.1058 -, juris, Rn. 17 und 18, gerade auch unter Hinweis darauf, es handele sich nicht um einen Schadensersatzanspruch.
  • VG München, 21.06.2013 - M 21 K 11.4430

    Erstattung von Ausbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

    Die rechtliche Grundlage für die geforderte Verzinsung der gestundeten Forderung ergibt sich aus dem durch § 56 Abs. 4 Satz 3 SG eröffneten Ermessen (BayVGH vom 06.03.2008 - 15 BV 07.1058 - juris; ebenso schon OVG Münster vom 30.09.1999 - 12 A 1828/98 - juris, Rdnr. 64).
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